Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Frisch wurde am 30. September 1951 geboren. Nach Banklehre und Jurastudium wurde er 1981 in Bochum zur Anwaltschaft zugelassen. 1990 verlegte er seine Kanzlei nach Düsseldorf.
Im Jahr 1984 promovierte er in Münster mit dem Thema: "Das internationale Schuldrecht der nordischen Länder im Vergleich zu dem Europäischen Übereinkommen über das auf Schuldverträge anwendbare Recht".
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